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Schulordnung | Schuldordnung im pdf-Format. Sie benötigen Acrobat Reader, um die Datei zu öffnen. | |
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Diese Schule in der Trägerschaft der Stiftung St. Ursula Dorsten möchte die Kinder und Jugendlichen zu selbstständig denkenden und in christlicher Verantwortung handelnden Menschen erziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sich Lehrende und Lernende "Spielregeln" unterwerfen, da sonst ein gemeinsames Leben und Arbeiten in der Schulgemeinschaft nicht möglich ist. Die vorliegende Schulordnung soll also eine Hilfe sein, sie will nicht maßregeln.
Alle Fahrschülerinnen und Schüler sind verpflichtet, nach Ankunft am Busbahnhof sofort mit den bereitstehenden Bussen zur Schule zu kommen.
Für das Verhalten im Schulbus gelten die allgemeinen Regeln der Rücksichtnahme wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, müssen unbedingt die allgemeinen Verkehrsregeln beachten.
Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler sollen so früh in der Schule sein, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Das Betreten des Schulgeländes ist wegen der Aufsichtspflicht der Schule nicht vor 7.20 Uhr erlaubt. 10 Minuten nach Beendigung des Unterrichts sollten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgelände verlassen haben. Bei früherem Unterrichtsschluss oder bei späterem Unterrichtsbeginn können Schülerinnen und Schüler, die keine andere Fahrmöglichkeit haben, in ihren Klassen bleiben. Der Klassenlehrer ist zuvor entsprechend in Kenntnis zu setzen, im Falle seiner Abwesenheit eine in der Klasse unterrichtende Fachkraft.
Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht in der Klasse erschienen, so meldet der Klassensprecher oder deren Vertreter dies sofort im Sekretariat.
In der zweiten großen Pause müssen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume verlassen. Der Aufenthalt während dieser Zeit ist jnur auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle gestattet. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen sich während der Pausen im Binnenhof aufhalten.
Für Ordnung in der Pausenhalle, im Binnenhof und auf dem Schulhof sorgen die Klassen im Wechsel.
Die Boxen, in denen sich die Schließfächer befinden müssen durchgehend freigehalten werden.
Dem Schulgottesdienst kommt an unserer Schule eine besondere Bedeutung zu. Er fällt als Schulveranstaltung in die Unterrichtszeit und wird jeweils von einzelnen Klassen vorbereitet. Für alle Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht. Dies gilt sowohl für den Gottesdienst wie auch für andere Veranstaltungen mit religiösem Charakter (Tage religiöser Orientierung, Ursula-/Angelafest etc.).
Damit Unfälle vermieden werden, müssen auf dem Schulgelände alle Fahrräder und Mofas geschoben werden. Die Fahrzeuge werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt und sind aus versicherungsrechtlichen Gründen abzuschließen. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Schule nur in sehr begrenztem Umfang Haftung.
Die Wege im Schulgelände dürfen nicht über die Rasenflächen und Beete abgekürzt werden.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände während des gesamten Schulmorgens nicht ohne Erlaubnis der Schule verlassen.
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt auf dem Schulgelände Rauchverbot. Dadurch soll die gesundheitliche Schädigung der Schülerinnen und Schüler wenigstens in der Schule verhindert werden. Außerdem sollen jüngere Schülerinnen und Schüler nicht durch das schlechte Beispiel zum Rauchen verführt werden.
Für Ruhe und Ordnung im Schulgebäude sind Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen verantwortlich.
Unnötiger Aufenthalt auf den Fluren und im Treppenhaus sollte aus Sicherheitsgründen und wegen der Lärmbelästigung vermieden werden.
Wegen der besonderen Einrichtung der Fachräume dürfen diese erst in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden.
Um die Unfallgefahr zu vermindern, ist in den Fachräumen für Chemie und Hauswirtschaft eine entsprechende Schutzkleidung zu tragen.
Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Schäden an den sanitären Anlagen sind sofort dem Hausmeister zu melden. In den Toilettenräumen muss für größte Sauberkeit gesorgt werden. In die Abwurfschächte bei den Pausentoiletten dürfen kein Papier, keine Butterbrote, keine Flaschen usw. geworfen werden.
Der Aufzug darf nur dann von Schülerinnen und Schüler benutzt werden, wenn sie gehbehindert sind oder schwere Sachen zu transportieren haben. Für diese Schülerinnen und Schüler soll der Fahrstuhl freigehalten werden. Das Einverständnis der Klassen- bzw. Fachlehrerinnen und -lehrer ist einzuholen.
Alle müssen sich bemühen, das Schulgelände, die Klassen- und Fachräume wie auch die Gänge sauber und ordentlich zu halten.
Hierbei ist auf folgende Punkte besonders zu achten:
Bei grob fahrlässiger Beschädigung der Einrichtung, des Gebäudes und/ oder der Lehr- und Lernmittel wird Schadenersatz verlangt.
Alle gefundenen Sachen sind im Sekretariat abzugeben.
Für den Verlust von Wertgegenständen und Bargeld übernimmt die Schule keine Haftung. Dies gilt auch für Schulmaterialien, die sich unter den Tischen in den Klassenräumen befinden.
Bei Unterrichtsversäumnissen im Krankheitsfall und bei Befreiung vom Unterricht gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes v. 15.2.05, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2015, § 43, da auch Ersatzschulen Schulpflicht überwachen müssen. Dieser Paragraph lautet:
(1) „Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.“
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.
Hinweis zu § 43, Abs. 2:
Der Begriff „begründete Zweifel“ wird u. a. in folgender Form verstanden: (hier zitiert nach: Kommentar zur Allgemeinen Schulordnung)
Unterrichtsversäumnisse im Zusammenhang mit Schulferien, die mit Erkrankung begründet werden, nehmen eine Sonderstellung ein. Hier reicht bereits der unmittelbare zeitliche Zusammenhang mit den Ferien aus, begründete Zweifel an dem vorgetragenen Grund aufkommen zu lassen."
Aufgrund dieser Rechtslage und um alle Schülerinnen und Schüler gleich zu behandeln, ohne einzelnen unlautere Motive unterstellen zu müssen, verlangen wir bei krankheitsbedingten Fehlzeiten unmittelbar vor und nach den Ferien eine ärztliche Bescheinigung.
(3) …
(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schüler zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.“
Um Klarheit zu gewinnen, ob unerlaubtes Fehlen vorliegt, sollen die Eltern, ihr Kind im Krankheitsfall möglichst sofort telefonisch abzumelden.
Wenn die notwendige schriftliche Entschuldigung eine Woche nach Beendigung der Krankheit noch nicht eingetroffen ist, muss von einem unerlaubten Fernbleiben ausgegangen werden, was entsprechende Maßnahmen zur Folge hat (siehe Punkt 11 - Erzieherische Maßnahmen).
Jedes unpünktliche Erscheinen zu einer Unterrichtsstunde stört den Unterrichtsverlauf und vermindert den Lernerfolg nicht nur der zu spät kommenden Schülerin, sondern der ganzen Klasse. Es kann deshalb nicht toleriert werden.
8.1 Um die eigene Sicherheit und die der MitSchülerinnen und Schüler nicht zu gefährden, muss den Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände insbesondere Folgendes verboten werden:
8.2 Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.
Nicht gestattet ist die Benutzung von Handys im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände ohne ausdrückliche Erlaubnis durch eine Lehrkraft. Lt. Beschluss der Schulkonferenz werden Handys bei Missbrauch eingezogen und erst am folgenden Montag wieder ausgehändigt.
Alle Lehrer haben eine festgelegte wöchentliche Sprechstunde. Zu Gesprächen in diesen Sprechstunden ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Während der Unterrichtszeit und in den Pausen sind keine Elternbesuche möglich.
Um Verstöße gegen die Schulordnung einzudämmen und damit einen reibungsarmen Schulbetrieb zu gewährleisten, können erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angewandt werden, die von der Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und der Bearbeitung eines Selbstmanagementbogens bis zur Kündigung des Schulvertrages reichen.
Besuch aus Frankreich März 2014
Seit vielen Jahren gibt es eine Partnerschaft mit dem Collège La Providence in Olivet. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird ein Schüleraustausch organisiert, den beide Seiten stets als Bereicherung und positive Erfahrung bewerten. Wenn die Terminvorgaben beider Schulen diese Begegnung nicht ermöglichen, fahren wir mit dem Schwerpunktkurs für ein paar
Tage nach Paris. Auch dieser Aufenthalt ermöglicht es, die eigenen Sprachkenntnisse anzuwenden und die Erfahrung zu machen, dass der Lernaufwand sich wirklich lohnt.
Passend zur Fastenzeit verzichtet die 7c und die Klassenlehrerin (Frau Hülsmann) für eine Woche auf das Smartphone. Im Safe der Volksbank liegen die Geräte mit SIM-Karte hinter der 4 Tonnen schweren Tür. Die Ruhrnachrichten berichteten heute und Radio-Vest hat heute einen Bericht für Montag (Irgendwann zwischen 6.00 Uhr - 9.00 Uhr) aufgenommen. Wir sind auf die Erfahrungen der Schüler/innen und der Lehrerin gespannt.
Name | |
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Baackmann, Ursula | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Barciaga, Simone | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Bart, Andrea |
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Baumeister, Miriam | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Bruns, Anika |
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Dowe, Jan |
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Freis, Regina |
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Gerding, Anne |
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Gregoritsch, Inga | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Gudat, Eva |
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Hermann, Julia |
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Hötten-Löns, Marc |
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Humbert, Julia |
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Kazorek, Anja |
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Kiwitz, Kristina |
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Mikki, Anna |
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Neuhaus, Melina |
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Nielbock, Carina |
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Nowak, Verena |
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Osterhof, Alexandra |
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Overgoor, Jörg |
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Plagemann, Timo |
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Rehling, Benedikt | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Riedel, Norman | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Rüter, Christina |
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Schullerus, Frieder | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Sniers, Jochem | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Sprenger, Annika | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Sprenger, Heinrich |
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Steiner, Anne-Marie |
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Teltenkötter, Anke |
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Vocke, Kathrin |
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von Estorff, Gregor |
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Weichert, Verena |
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Welter, Elisabeth | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
In naher Zukunft sollen zwei Turniertische mit den offiziellen Maßen der Worldrobotolympiad unserem Raum zieren. Ziel soll eine evlt. Teilnahme an der World Robot Olympiad im Jahr 2015 sein.
Das Konzept von Schulseelsorge an unserer Schule
bewegt um zu bewegen
nicht mehr zuschauer sein zupacken hand anlegen den stein ins rollen bringen bewegen rollen machen tun |
verletzbar und verwundbar bleiben leicht und fragil und doch entschieden frei |
M.Starke (Schulseelsorgerin) |
aber wenn ich bewegen will muss ich bewegt sein mich in das geheimnis geben mutig sein und mich verwandeln lassen |
bewegt um zu bewegen den stein aufweichen und sei es mit tränen zart bleiben und sei es im Zorn |
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und den harten steinen trotzen und dem langen atem trauen und noch träumen können und sehnsüchtig sein und lieben lieben lieben |
aber die Dinge von innen bewegen Andrea Schwarz |
Diese von Andrea Schwarz formulierten Gedanken möchte Schulseelsorge verwirklichen.
Das Konzept von Schulseelsorge an der St. Ursula Realschule fühlt sich dem diakonischen Ansatz verpflichtet. D.h.: Schulseelsorge soll dem Menschen dienen – als eine Stimme, die nicht Ansprüche erhebt, sondern aufhorchen lässt, als eine Stimme, die behutsam fragt:
“Was willst du, was ich dir tun soll?“ ( Lk 18,35-43 )
Denn in der Schulseelsorge geht es darum, das Unsichtbare und Unverstehbare, das Geheimnisvolle und Unfassbare in den Blick zu nehmen und vor Augen zu führen. Das Ziel muss es sein Menschen zu sich selbst und zu den eigenen Möglichkeiten zu führen.In der Schulseelsorge kommt es also auf die Wahrnehmung im Sinne von wohlwollender Aufmerksamkeit oder aufmerksamen Wohlwollen an.
Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler
Unsere Wahrnehmung gilt zunächst einmal den Schülerinnen und Schülern als Adressaten von Schulseelsorge: In der Schule haben wir es mit Mädchen und Jungen zu tun, die in einer sich schnell verändernden Gesellschaft heranwachsen, die stark von Konsum und Besitz definiert ist.
Die Veränderungen muss man (frau) aushalten und gestalten sowie sich die notwendige Anerkennung verschaffen.
Die Schulseelsorge soll dafür Erfahrungs-, Reflexions- und Handlungsräume eröffnen, und zwar aus einer christlichen Tradition heraus. So versuchen wir – z.B. in Form von spirituellen Übungen oder fächerübergreifenden Projekten – Kreativität und Phantasie der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie ihr eigenes schöpferisches Potential spüren zu lassen.
Wichtig ist es uns auch die Wahrnehmungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren und sie auf die Gefühle und Bedürfnisse ihrer Mitmenschen aufmerksam zu machen ( z.B.u.a. in Form unserer Malawi-Patenschaft). Es geht darum, dass Leben mehr ist als das Nachahmen irgendwelcher Trends.
Im Nachdenken über sich selbst, Gott und die Welt, in den Fragen nach den Dingen, die dahinter liegen, kann sich Wirklichkeit neu erschließen, so dass sie lernen, Entscheidungen zu treffen und kritisch Stellung zu nehmen.
Allerdings ist dies nur möglich, wenn Schulseelsorge nicht allein in den Händen der dafür beauftragten Person liegt, sondern dass alle Kollegen/Innen unmittelbar daran beteiligt sind.
Wahrnehmung der Kolleginnen und Kollegen
Lehrerinnen und Lehrer verbringen viel Arbeits- und Lebenszeit in der Schule und sind auf recht unterschiedliche Weise gefordert: Neben dem eigentlichen Unterrichten wird von ihnen erwartet, dass sie die Schülerinnen und Schüler erziehen, Spannungen, Widersprüche unserer Gesellschaft kompensieren und ihre Identität als Lehrer/In ständig weiter entwickeln.
Dies muss Schulseelsorge wahrnehmen und darauf achten, dass schulpastorale Anliegen von den Kollegen/Innen nicht als zusätzlich Belastung erfahren werden.
Vielmehr geht es darum eine gute Atmosphäre im Kollegium zu schaffen, die von gegenseitiger Solidarität (z.B. Abnehmen einer Vertretungsstunde etc.) getragen ist. Auch außerschulische Aktivitäten, wie ein Kollegiumsnachmittag, tragen zu einem Klima der Verständigung und Lebendigkeit bei.
Nicht zu vergessen sind spannungsgeladene Situationen wie besonders intensive Korrekturzeiten z.B. vor Weihnachten. Hier kann eine kleine Morgenandacht vor dem Unterricht durchaus eine Bereicherung und eine Atempause in der hektischen Zeit sein und gut tun. Krankheit oder Todesfall bei Familienangehörigen eines Kollegen/einer Kollegin stellen eine besondere Herausforderung an ein Kollegium dar.
Hier liegt die Aufgabe von Schulseelsorge darin, Ausdrucksformen für die Hilflosigkeit, für die Trauer und für das Unsagbare zu finden ( z.B. Gesprächsangebote, gemeinsames Suchen von Texten für Beerdigungsgottesdienste etc.).
Wahrnehmung der Eltern
Eine leider oft etwas vernachlässigte Gruppe in der Schule sind die Eltern, weil sie im Schulalltag nicht so präsent sind. Trotzdem ist die Zusammenarbeit mit ihnen von äußerster Wichtigkeit um ihre Kinder optimal fördern zu können.
Hier kann Schulseelsorge in Form von einem Gesprächs- und Beratungsangebot aktiv werden, wenn es zu schulischen und/oder familiären Problemen kommt.
Ein Info- und Kennenlerntag für die neuen fünften Klassen baut auch bei den Eltern vielfach Berührungsängste und Unsicherheiten ab, was auch ihren Kindern letztendlich wieder zugute kommt.
Schulseelsorgliche Elemente und Maßnahmen im Überblick
Gestaltung von Gottesdiensten
° Schuljahreseröffnung
° Aufnahme der neuen Fünftklässler
° Ursula- bzw. Angelafest als Patrozinium
° Aschermittwoch
° Schuljahresabschluss- bzw. Entlassgottesdienst der Zehntklässler
° Klassengottesdienste
Gestaltung der geprägten Zeiten
° Advent ( Adventsmotto, spirituelle Impulse, Aktionen )
° Fastenzeit ( Motto zur Fastenzeit, spirituelle Impulse, Aktionen )
° Abschlussprüfungen ( Prüfungskerze)
Weitere religiöse Elemente
° Inseltage Klasse 8
° Projekttage zu aktuellen Themen
° Ausstellungen zum Thema Tod, meine Rolle etc.
° Gestaltung von Gottesdiensten
° Impulse in Krisensituationen ( Todesfälle, Unfall, Amoklauf etc. )
Projekt Religiöse Erfahrung bei Ursula ( REbU )
das zunächst in der Jahrgangsstufe 6 fünf Stunden
umfasst, die frei vom Notendruck Erfahrungen
ermöglichen wollen
- mit sich selbst
- mit den Mitschülerinnen und Mitschülern
- mit Gott, der schöpferischen Kraft unseres Lebens
Dieses Projekt startet im Dez 2011 und wird in den kommenden Jahren ausgebaut und erweitert Das wird auf dieser Homepage dokumentiert.
Gesprächsangebote/ Hilfestellung
* Beratung bei schulischen und privaten Problemen
* Vermittlung von Adressen und Ansprechpartnern
( Schulpsychologie, Suchtberatung etc.)
Kontakt ( auch über facebook )
Magdalena Starke ( Schulseelsorgerin , Beratungslehrerin)
Carsten Roeger ( Pfarrer und Mitarbeiter in der Schulpastoral)
Förderung und Beratung
Individuelle Lernförderung
Die Mädchen und Jungen in unserer Schule bringen eine Vielzahl von Begabungen mit.
Von daher versuchen wir ihre Talente zu unterstützen und jedes Kind nach seinen individuellen Fähigkeiten und Begabungen in seiner Entwicklung zu fördern. Dies kann geschehen durch die Teilnahme an Wettbewerben, das Angebot von Arbeitsgemeinschaften und Aktivitäten.
Die Lehrerinnen und Lehrer stehen den Rat suchenden Schülerinnen, Schülern und Eltern sowohl in den wöchentlichen Sprechstunden als auch an den einmal im Halbjahr stattfindenden Elternsprechtagen zur Verfügung. Bei Defiziten auf dem Zeugnis werden sie eingeladen, den Ursachen in einem Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachlehrer/In nachzugehen und Lösungswege zu finden.
Außerdem können die Schülerinnen und Schüler an für sie sinnvollen Fördermaßnahmen (Förderunterricht, Hausaufgabenhilfe) teilnehmen.
Konfliktberatung / Hilfe in Krisen
Die Beratung an unserer Schule basiert auf dem systemisch-lösungsorientierten Ansatz und wird von einer dementsprechend ausgebildeten Beratungslehrerin durchgeführt. Die Weiterentwicklung der Beratungsarbeit basiert auf dem regelmäßigen Austausch mit Beratungslehrern anderer Schulen, der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu speziellen Themen und nicht zuletzt auf Erfahrungen in der Beratungsarbeit.
Die Beraterin geht von der Annahme aus, dass der zu Beratende über die notwendigen Lösungsressourcen verfügt, die jedoch im Problemkontext ausgeblendet sind. Durch ihre Fragen, die sich auf das Ziel sowie auf das Denken und Verhalten im Problemsystem (die Hindernisse) beziehen, regt die Beraterin den Ratsuchenden an, selbst Lösungen zu finden.
Die in dieser Haltung liegende grundsätzliche, averbale Botschaft des Beraters "Dein Problem ist lösbar." ist der Beginn eines Lösungsprozesses, denn es wird Hoffnung - eine wichtige Variable für Veränderung - vermittelt. Dabei berücksichtigt man auch das grundlegende Bedürfnis der anderen nach Autonomie und Selbstwirksamkeit.
Kinder und Jugendliche wollen meist nicht "über Probleme reden" und "Hilfe bekommen", sie brauchen Strategien, dass sie selbst ihre Dinge regeln können.
Arbeitsbereiche der Beratung
- Einzelberatung und individuelle Konfliktberatung
Die Möglichkeit der individuellen Beratung nach Absprache steht selbstverständlich allen SchülerInnen, Kollegen/Innen und Eltern zur Verfügung. Die Beratung kann sich je nach Art und Dauer der Problemlage und Motivation der Ratsuchenden sehr unterschiedlich gestalten, z.B. in Form von Einzelstunden, Pausengesprächen, Kurz- zeitberatung oder längerfristigen Gesprächen.
- Krisenintervention
Hierunter fällt die spontane Hilfe und Unterstützung in Notfallsituationen nach einem speziellen Notfallplan.
- Erlernen konstruktiver Konfliktlösungsstrategien:
Streitschlichtermodell
Es werden Schülerinnen und Schüler zu Streitschlichterinnen ausgebildet.
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